BGL-Nr. P.6.00 Elektrokarren
EDV-Kurzbez. ELEKTROKARREN
Standard-
ausrüstung
Für gleislose Flurförderung mit Vollgummi- oder Luftbereifung; batterieelektrischer Antrieb durch ein oder zwei Motoren. Zwei- oder Vierradlenkung, mit Fahrerstand oder -sitz. Fahrgeschwindigkeit bis 20 km/h.
Werte einschließlich Bereifung, Batterie u. Beleuchtung.
BGL 1991 2701