BGL-Nr. X.4.10 Halle, selbstaufrichtend
EDV-Kurzbez. HALLE SELBSTAUFRICHT
Standard-
ausrüstung
Zellenbauweise, Wände und Dach zusammenklappbar, Hallenlänge ab 5,00 m beliebig verlängerbar, Verlängerungsraster 2,40 m, bei schwerer Ausführung 4 Tore als Schiebetore.
Mit: Gehtür.
Ohne: Einrichtung, Elektroinstallation, Heizung, Montage.
BGL 1991 Neu