A - Geräte zur Materialaufbereitung
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B - Geräte zur Herstellung, zum Transport und zur Verteilung von Beton, Mörtel und Putz
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C - Hebezeuge
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D - Geräte für Erdbewegung und Bodenverdichtung
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E - Straßenbaugeräte
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F - Gleisoberbaugeräte
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G - Schwimmende Geräte
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H - Geräte für Tunnel- und Stollenbau
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J - Ramm- und Ziehgeräte, Geräte für Injektionsarbeiten
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K - Bohrgeräte, Schlitzwandgeräte
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L - Geräte für horizontalen Rohrvortrieb und Pipelinebau
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M - Geräte und Anlagen zur Dekontamination und zum Umweltschutz
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P - Transportfahrzeuge
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Q - Druckluftgeräte, Druckluftwerkzeuge
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R - Geräte zur Energieerzeugung, Energieumwandlung und Energieverteilung
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S - Hydraulikzylinder und Hydraulikaggregate
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T - Kreisel- und Kolbenpumpen, Rohrleitungen
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U - Schalungen und Rüstungen
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U.0 - Schalungen
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U.1 - Stützen und Rüstungen
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U.2 - Gerüste
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U.2.0 - Gerüste aus Einzelrohren
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U.2.1 - Vorgefertigte Gerüste
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U.2.2 - Hängegerüste
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U.3 - Sonstige Ausrüstungen
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U.4 - Kanalverbau
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W - Maschinen und Geräte für Werkstattbetrieb
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X - Baustellenunterkünfte, Container
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Y - Vermessungsgeräte, Laborgeräte, Büromaschinen,Kommunikationsgeräte und Überwachungsgeräte
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BGL-Nr. |
U.2 Gerüste |
EDV-Kurzbez. |
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Standard- ausrüstung |
Hinweis:
In nachstehenden Positionen erfolgt die Bestimmung des MNW nicht nur stückweise, sondern gewichts- bzw. flächenbezogen, da eine stückweise Erfassung aufgrund der Vielzahl der Einzelteile nicht sinnvoll ist.
Diese Methode erlaubt die Ermittlung des MNW für jedes Teil, da in den Artikelverzeichnissen der Hersteller das Gewicht bzw. die Fläche der Einzelteile angegeben werden.
Unabhängig von der Art der Neuwertbestimmung der Einzelteile kann die Verwaltung weiterhin stückmäßig nach den Artikelverzeichnungen erfolgen.
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Einstufung |
Einstufung nach Neuwert |
BGL 1991 |
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