BGL-Nr. K.8.23 Lufthebe-Bohrgestänge mit Gewindeverbindung
EDV-Kurzbez. BOHRGEST GEWINDE L
Standard-
ausrüstung
Lufthebeausführung. Baulänge 3,00 m.


Einstufung Einstufung nach Neuwert
BGL 1991 4336