BGL-Nr. H.6.42 Fahrgestell für Mehrzweckverwendung und Zusatzgeräte
EDV-Kurzbez. FAHRGESTELL MEHRZW
Standard-
ausrüstung
Gleiswagen für Spurweiten 600–900 mm, mit beweglichen Anhänger-Kupplungen.

Einstufung Einstufung nach Neuwert
BGL 1991 Neu
Verschleißteile Brems- und mechanische Kupplungsteile, Radbandagen