BGL-Nr. U.2.21 Gesimsschalwagen
EDV-Kurzbez. GESIMSSCHALWAGEN
Standard-
ausrüstung
Hinweis:
In nachstehenden Positionen erfolgt die Bestimmung des MNW nicht nur stückweise, sondern gewichts- bzw. flächenbezogen, da eine stückweise Erfassung aufgrund der Vielzahl der Einzelteile nicht sinnvoll ist.
Diese Methode erlaubt die Ermittlung des MNW für jedes Teil, da in den Artikelverzeichnissen der Hersteller das Gewicht bzw. die Fläche der Einzelteile angegeben werden.
Unabhängig von der Art der Neuwertbestimmung der Einzelteile kann die Verwaltung weiterhin stückmäßig nach den Artikelverzeichnungen erfolgen.
Gerät zur Herstellung von Gesimskappen, komplett mit Verfahreinrichtung und Hängerüstungen.
Ohne: Schienen, Ballast.

siehe auch U.0.36.
BGL 1991 9614
Kenngröße Lfd. Nr.

Nutzungsjahre *
Vorhaltemonate *
Mon. Satz f. Abschreibung/Verzinsung *
Mon. Satz f. Reparaturkosten *


Zusatz   Nummer Bezeichnung
Abmessungen
in m
Gewicht
kg
Mittlerer Neuwert
Euro
Monatliche
Reparaturkosten
in Euro
Monatlicher Abschreibungs-
und Verzins.-Betrag
von Euro
Monatlicher Abschreibungs-
und Verzins.-Betrag
bis Euro
BGL 91  
U.2.21.0001 Gesimsschalwagen 4,00 2000 * * * *
U.2.21.0002 Montagewagen 3,00 1750 * * * *

Zusatzausrüstungen = Zusatzausrüstungen, Zusatzgeräte = Zusatzgeräte