BGL-Nr. F.8.86 Gleismess- und Aufzeichnungsgerät für Gleise und Weichen
EDV-Kurzbez. GLEISMESS AUFZG GW
Standard-
ausrüstung
Zur Aufzeichnung und Speicherung von Spurweite, Überhöhung, Verwindung, Rillenweite.
Nr. 0080: Selbstfahrend mit Elektroantrieb und weiteren Messparametern.
BGL 1991 Neu
Kenngröße Gewicht (kg).

Nutzungsjahre *
Vorhaltemonate *
Mon. Satz f. Abschreibung/Verzinsung *
Mon. Satz f. Reparaturkosten *


Zusatz   Nummer Gewicht
in kg
Gewicht
kg
Mittlerer Neuwert
Euro
Monatliche
Reparaturkosten
in Euro
Monatlicher Abschreibungs-
und Verzins.-Betrag
von Euro
Monatlicher Abschreibungs-
und Verzins.-Betrag
bis Euro
BGL 91  
F.8.86.0017 17 17 * * * * Neu
F.8.86.0080 80 80 * * * * Neu

Zusatzausrüstungen = Zusatzausrüstungen, Zusatzgeräte = Zusatzgeräte